Rechtsprechung
BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 128 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 128 Abs 2 S 1 ZPO, § 128 Abs 2 S 3 ZPO
Schriftliches Verfahren: Erneute Zustimmung der Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Ablauf der Entscheidungsfrist - IWW
§ 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § ... 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB, § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 562 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Erneute Einholung der Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch das Gericht; Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags; Umfang der sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Pflichten mit Blick auf die ...
- rewis.io
Schriftliches Verfahren: Erneute Zustimmung der Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Ablauf der Entscheidungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 128 Abs. 2
Erneute Einholung der Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch das Gericht; Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags; Umfang der sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Pflichten mit Blick auf die ... - rechtsportal.de
Erneute Einholung der Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch das Gericht; Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags; Umfang der sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Pflichten mit Blick auf die ...
- datenbank.nwb.de
Schriftliches Verfahren: Erneute Zustimmung der Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Ablauf der Entscheidungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Drei-Monats-Frist nicht eingehalten: Gericht kann erneute Zustimmung einholen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Erneute Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines schriftlichen Verfahrens bei - erneuter - Einholung der Zustimmung beider Parteien
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erneute Anordnung des schriftlichen Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 02.09.2014 - 21 O 690/13
- OLG Stuttgart, 17.02.2015 - 6 U 148/14
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1140
- MDR 2017, 1346
- FamRZ 2017, 1698
- WM 2017, 1705
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Kann die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen und auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkennen (Anschluss an Senatsurteil vom 17. Januar 2012, XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 34).Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, WM 2012, 312 Rn. 34), kann das Gericht dann, wenn die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden kann, erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen und auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkennen.
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Gesichtspunkte, die dem Senat Anlass gäben, von seiner dort niedergelegten Auffassung abzugehen, zeigt die Revision nicht auf (vgl. auch Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 50 …und vom 25. April 2017 - XI ZR 573/15, WM 2017, 1004 Rn. 27). - BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Zu dem Umfang der sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Pflichten, die die Rückgewähr empfangener Tilgungsleistungen mit einschließen, hat der Senat mit Beschluss vom 12. Januar 2016 (XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 12 ff., 18 ff.) umfänglich Stellung genommen und sich eingehend mit den für und wider diese Ansicht vorgetragenen Argumenten befasst. - BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15
Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Gesichtspunkte, die dem Senat Anlass gäben, von seiner dort niedergelegten Auffassung abzugehen, zeigt die Revision nicht auf (…vgl. auch Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 50 und vom 25. April 2017 - XI ZR 573/15, WM 2017, 1004 Rn. 27). - OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - XI ZR 470/15
Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (ZIP 2015, 2211) - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - ausgeführt:.
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15
Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen …
Es liegt eine wirksame Zustimmung vor, nachdem die Parteien am 5. Juli 2018 und 9. Juli 2018 - weil die Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden konnte - erneut ihre Zustimmung erklärt haben, so dass auf dieser Grundlage gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO erkannt werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 470/15, WM 2017, 1705 Rn. 10). - OLG Nürnberg, 18.12.2017 - 14 U 1221/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH, Urt. v. 4.7.2017 - XI ZR 470/15 ergibt sich nichts anderes, denn sie verhält sich zu der Rechtsfrage, ob Nutzungen nach Widerruf geschuldet sind, nicht. - OLG Brandenburg, 28.03.2018 - 4 U 75/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen …
c) für die Zeit nach dem Widerruf den Vertragszins unzutreffend weiterhin angenommen, obwohl ab Widerruf eine Verzinsung der Restvaluta gemäß § 301 BGB nicht länger geschuldet gewesen sei, da es nicht nur an einer Rückzahlungsaufforderung gefehlt, die Beklagte vielmehr eine Rückzahlung gerade nicht zugelassen habe; jedenfalls könnte die Zinszahlungspflicht zu seinen Lasten nach Widerruf nicht höher als der Verzugszins in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sein; im Übrigen habe auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Aktenzeichen XI ZR 470/15 festgestellt, dass die vom Darlehensnehmer nach Widerruf geleisteten Beträge vollständig an diesen zurückzuführen seien, gerade aber keine Verzinsungspflicht angenommen;.(4) Auch aus dem Urteil des BGH vom 4. Juli 2017 (- XI ZR 470/15, BeckRS 2017, 120225) ergibt sich nichts anderes, da im vorliegenden Fall - anders als bei dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt - kein positiver Saldo zugunsten des Klägers vorlag.
- OLG Zweibrücken, 30.05.2018 - 7 U 254/16 Umgekehrt schuldet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe aller erhaltenen Zins- und Tilgungsleistungen (§ 346 Abs. 1 Hs. 1 BGB) sowie Nutzungsersatz für die widerleglich vermutete Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufes erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (§ 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB; vgl. zum Ganzen BGH NJW 2009, 3572, 3574; NJW 2015, 3441/3442; WM 2017, 1705, 1706).
Die Kläger haben damit lediglich Anspruch auf Nutzungsersatz in Höhe vermutet gezogener Nutzungen von 2, 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (BGH WM 2016, 2295, 2300; WM 2017, 1004, 1005; WM 2017, 1705, 1706).
- BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18
Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu …
Mit dieser Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche hat die Klägerin jedenfalls in der Klageschrift konkludent die Aufrechnung erklärt (…vgl. Senatsurteile vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16, WM 2017, 1008 Rn. 20 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 470/15, WM 2017, 1705 Rn. 3, 13;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 388 Rn. 1 f.). - OLG Frankfurt, 23.03.2018 - 23 U 37/17
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Zur Frage der Wesentlichkeit von …
Die nach dem Widerruf erbrachten Zahlungen des Klägers hat die Beklagte unter Berücksichtigung einer Verzinsung von 4, 95 % nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB herauszugeben (vgl. BGH, 04.07.2017, XI ZR 470/15, juris Rn. 13). - OLG Köln, 20.09.2017 - 13 U 52/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Die nach dem Widerruf erbrachten Zahlungen des Klägers hat die Beklagte nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB herauszugeben (vgl. BGH, 4.7. 2017, XI ZR 470/15, juris Rn. 13). - OLG Zweibrücken, 27.06.2018 - 7 U 182/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung …
Daher kann Nutzungsersatz nur in Höhe vermutet gezogener Nutzungen von 2, 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangt werden (vgl. BGH WM 2016, 1930, 1936; WM 2016, 2295, 2300; WM 2017, 1004, 1005; WM 2017, 1705, 1706). - OLG Zweibrücken, 17.01.2018 - 7 U 157/16
Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehens: Berechnung des …
Zwar haben die Kläger auch Anspruch auf Rückzahlung dieser nach dem Widerruf geleisteten weiteren Ratenzahlungen aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BGH WM 2017, 1705, 1706). - OLG München, 17.06.2020 - 10 U 703/20
Scheinurteil mangels ordnungsgemäßer Verkündung
b) Da jedoch dieses Einverständnis innerhalb der 3-Monatsfrist des § 128 II 3 ZPO nicht vorlag (maßgeblich für den Beginn der Frist war der 02.08.2019), hätte mündliche Verhandlung anberaumt werden müssen (…Thomas / Putzo / Seiler, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 128 Rd. 29; vgl. hierzu auch BGH WM 2017, 1705).